HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN.

Immer wieder stellen uns unsere Kunden Fragen, die wir sehr gern beantworten.
Dabei stellt sich heraus, dass oft viel Verwirrung herrscht.

Nun möchten wir Ihnen auch auf unserer Website die Möglichkeit geben, sich über einzelne Fragen zu informieren.

Fragen & Antworten

Frage: Welche FS-Klasse für welche Anhänger?

Immer wieder taucht Verwirrung auf, welchen Anhänger man mit welcher Führerscheinklasse führen darf.
Hier unser Statement dazu:

Klasse B/B17
Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg führen.
Der Anhänger darf auch mehr als 750kg Gesamtmasse haben, sofern Sie in Kombination max. 3500kg führen
(KFZ + Anhänger)

Klasse B96
Sie dürfen Anhänger über 750kg Gesamtmasse führen. Die kombinierte Gesamtmasse aus Fahrzeug & Anhänger muss zwischen 3500kg und 4250kg liegen.

Klasse BE
Sie dürfen einen Anhänger oder Sattelanhänger unter der Voraussetzung führen, dass die kombinierte Gesamtmasse aus Fahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger 3500kg nicht übersteigt.

Klassen C1 / C
Der Anhänger darf in dieser Klasse das Gesamtgewicht von 750kg nicht übersteigen, wobei zu beachten ist, dass die kombinierte Masse aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 7500kg beträgt.

Klasse C1E
Hier ist das Limit der kombinierten Gesamtmasse bei 12.000kg erreicht. Der Anhänger oder Sattelanhänger darf mehr als 750kg Gesamtmasse haben.

Frage: Einen neuen Anhänger zulassen - was brauche ich?

Sie wollen einen neuen Anhänger zulassen?
Auch hier benötigen Sie – wie beim Auto – einige Unterlagen.

Anhänger in Deutschland erworben (Neufahrzeug)?
Dann benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II)
  • ggfls. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Doppelkarte oder Code der Versicherung
  • ein gültiges Personaldokument des künftigen Halters (Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung)
  • falls Sie einen Anhänger auf eine andere Person zulassen möchten benötigen Sie eine Vollmacht sowie Personaldokumente beider Personen (Halter und Zulasser/Bevollmächtigter)
  • Sie sind noch nicht volljährig? Dann benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Eltern/des Vormundes sowie Ihren und die Ausweise der Eltern/des Vormundes
  • Sie sind ein Verein? Dann benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Sie sind ein Unternehmen? So brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

 

Anhänger im Ausland erworben (Neufahrzeug)?
Dann benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II) und COC-Papiere / Datenbestätigung / Vollgutachten
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls bei einem Import außerhalb der EU
  • EU-Import? Dann benötigen Sie die Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • Sie benötigen sie ausländischen Fahrzeugpapiere bzw. den entsprechenden Kaufvertrag oder die Importbescheinigung
  • Das Vollgutachten einer techn. Prüfstelle mit techn. Datenblatt lt. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere / Bestätigung der Daten des Herstellers
Frage: Einen gebrauchten Anhänger zulassen - was brauche ich?

Sie wollen einen gebrauchten Anhänger zulassen?
Auch hier benötigen Sie – wie beim Auto – einige Unterlagen.

Anhänger in Deutschland erworben (Gebrauchtfahrzeug)?
Dann benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II)
  • bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • ein gültiges Personaldokument des künftigen Halters (Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung)
  • falls Sie einen Anhänger auf eine andere Person zulassen möchten benötigen Sie eine Vollmacht sowie Personaldokumente beider Personen (Halter und Zulasser/Bevollmächtigter)
  • Sie sind noch nicht volljährig? Dann benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Eltern/des Vormundes sowie Ihren und die Ausweise der Eltern/des Vormundes
  • Sie sind ein Verein? Dann benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister
  • Sie sind ein Unternehmen? So brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

 

Anhänger im Ausland erworben (Gebrauchtfahrzeug)?
Dann benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II)
  • COC-Papiere
  • Datenbestätigung
  • Vollgutachten
Frage: 100km/h Regelung für Anhänger - was ist wichtig?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Anhänger mit einer Geschwindigkeit
von bis zu 100km/h gefahren werden.

Doch wie erkennen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?
Dazu gibt es für das Führen eines Anhängers mit einem Zugfahrzeug (bis 3,5t Gesamtmasse) folgende Berechnungen:

Anhänger gebremst mit Radstoßdämpfern?

Gewicht des Anhängers ÷ 1,1 = erforderliche Leermasse des KFZ für Tempo 100
Bsp: 1.350kg (Anhänger) ÷ 1,1 = 1.227kg (erforderliche Leermasse des Zugfahrzeugs)

 

Anhänger ungebremst?

Gewicht des Anhängers ÷ 0,3 = erforderliche Leermasse des KFZ für Tempo 100
Bsp: 750kg (Anhänger) ÷ 0,3 = 2.500kg (erforderliche Leermasse des Zugfahrzeugs)

 

Diese Regelung gilt jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen.
Auf Landstrassen gilt weiterhin Tempo 80km/h.

 

Weiterhin gilt es folgendes zu beachten:

  • Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS) ausgestattet sein
  • Die zulässige Gesamtmasse d. Anhängers muss ≤ der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
  • An der Rückseite benötigen Sie eine gesiegelte Tempo-100-Plakette (von der Straßenverkehrsbehörde)
  • Die Anhängerbereifung darf nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mind. der Geschwindigkeitskategorie L=120km/h entsprechen
  • Beachten Sie bitte auch unbedingt die Stützlasten des Anhängers und des Zugfahrzeugs (hier gilt die kleine Last als Obergrenze)

Wichtig: es liegt allein in Ihrer Verantwortung und bedarf keiner Zulassung durch die Verkehrsbehörde!

HABEN SIE WEITERE FRAGEN?

Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Vielleicht finden Sie Ihre spezielle Frage dann auch künftig in unseren FAQ.

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